Bitte bringen Sie zum Ersttermin eine ärztliche Verordnung mit. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit) beinhalten.
Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche logopädische Maßnahme. Darauf kann z.B. folgender Vermerk stehen: „10 x logopädische Therapie à 60 min (T3)“. Für Hausbesuche ist die Ergänzung „10x logopädische Therapie à 60 Minuten (T3) + Hausbesuch (T5)" vonnöten. Manche Krankenkassen verlangen eine chefärztliche Bewilligung (z.B. KFA). Bitte informieren Sie sich eigenständig.
Logopädische Therapie à 60 min - 100€
Logopädische Therapie à 60 min inkl. Hausbesuch - 125€
Ich arbeite als Wahllogopädin. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und der Verordnung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen können. Je nach Krankenkasse wird ein bestimmter Anteil des Betrages (in der Regel 40-70%) rückerstattet.
Sollten Sie es zu einem Termin nicht schaffen, melden Sie sich bitte 24h vorher telefonisch, per Mail oder SMS. Ansonsten muss die Stunde leider verrechnet werden, wobei die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.